Leistungsbedingungen FMS Vermarktung48

Transparenz von Anfang an.

FMS Vermarktung48 ist eine besondere Serviceleistung der FMS GmbH im Rahmen der professionellen Immobilienvermittlung. Ziel ist es, Immobilienverkäufer bereits zu Beginn der Vermarktung bei der marktgerechten Preisfindung sowie bei der Beschaffung und Erstellung wichtiger Verkaufs- und Finanzierungsunterlagen zu unterstützen.

Welche Unterlagen für das jeweilige Objekt benötigt werden, wird im Rahmen des Vermarktungsprozesses individuell geprüft.

1. Marktpreiseinschätzung

Zu FMS Vermarktung48 gehört eine professionelle Marktpreiseinschätzung der zu vermarktenden Immobilie.

Sie dient insbesondere als Grundlage für:

  • die Festlegung eines marktgerechten Angebotspreises
  • die Entwicklung der Vermarktungsstrategie
  • die Einschätzung der aktuellen Marktchancen
  • die Einstufung in das Kostenübernahmemodell von FMS Vermarktung48

Die Marktpreiseinschätzung ist Bestandteil der Maklerleistung von FMS und wird nicht auf das Kostenbudget für externe Unterlagen angerechnet.

2. Kostenübernahme

Die FMS GmbH beteiligt sich im Rahmen von FMS Vermarktung48 an den vereinbarten Fremdkosten für die Beschaffung oder Erstellung erforderlicher Verkaufs- und Finanzierungsunterlagen.

Immobilien mit einem Marktwert unter 250.000 €

50 % der vereinbarten Fremdkosten, maximal 300 € je Vermarktungsauftrag.

Immobilien mit einem Marktwert ab 250.000 €

100 % der vereinbarten Fremdkosten, maximal 600 € je Vermarktungsauftrag.

Maßgeblich für die Einstufung ist der im Rahmen der Marktpreiseinschätzung durch die FMS GmbH ermittelte Marktwert zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Eine spätere Veränderung des Angebotspreises oder des tatsächlich erzielten Verkaufspreises hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die einmal vorgenommene Einstufung.

3. Welche Unterlagen können umfasst sein?

Je nach Immobilie können insbesondere Kosten für folgende Unterlagen berücksichtigt werden:

  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Grundbuchunterlagen
  • Liegenschafts- bzw. Flurkarten
  • Baulastenauskünfte
  • Unterlagen aus der Bauakte
  • Bauzeichnungen und Genehmigungen
  • erforderliche Grundstücksunterlagen
  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • kostenpflichtige Unterlagen von Hausverwaltungen
  • weitere mit FMS abgestimmte Unterlagen, die für den Verkauf oder die Käuferfinanzierung erforderlich sind

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich und von der Kostenübernahme umfasst sind, wird vor der jeweiligen Beauftragung mit dem Eigentümer abgestimmt.

4. Nicht im regulären Kostenbudget enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil der regulären Kostenübernahme sind insbesondere außergewöhnliche oder besonders kostenintensive Sonderleistungen wie:

  • vollständige Neuvermessung von Gebäuden oder Grundstücken
  • Leistungen öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
  • Verkehrswertgutachten
  • Bausachverständigengutachten
  • Schadstoffgutachten
  • statische Berechnungen
  • Architekten- oder Ingenieurleistungen
  • nachträgliche Bauanträge
  • Genehmigungs- oder Legalisierungsverfahren
  • Maßnahmen zur Beseitigung baurechtlicher Mängel
  • Reparatur-, Sanierungs- oder Modernisierungskosten
  • sonstige außergewöhnliche Sonderleistungen

Solche Leistungen können bei Bedarf gesondert abgestimmt werden.

 

5. Vorherige Abstimmung erforderlich

Eine Kostenübernahme erfolgt nur für Leistungen, die vor ihrer Beauftragung mit der FMS GmbH abgestimmt wurden.

Die FMS GmbH kann die erforderlichen Unterlagen selbst bestellen oder hierfür geeignete Dienstleister auswählen und beauftragen.

Eine nachträgliche Erstattung von Kosten für Leistungen, die vom Eigentümer ohne vorherige Abstimmung eigenständig beauftragt wurden, erfolgt nur, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Keine Auszahlung des Kostenbudgets

Die Kostenbeteiligung dient ausschließlich der Beschaffung bzw. Erstellung der im Rahmen von FMS Vermarktung48 benötigten Unterlagen.

Ein nicht ausgeschöpfter Betrag wird nicht an den Eigentümer ausgezahlt und kann nicht auf andere Leistungen übertragen werden.

Sind die erforderlichen Unterlagen bereits vollständig vorhanden und entstehen deshalb keine entsprechenden Fremdkosten, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Kostenbudgets.

 

7. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung von FMS Vermarktung48 setzt den Abschluss eines Makleralleinauftrages über die betreffende Immobilie mit der FMS GmbH voraus.

Die konkrete Kostenbeteiligung und der vereinbarte Leistungsumfang werden Bestandteil der jeweiligen Vermarktungsvereinbarung.

8. Vermarktungsstart innerhalb von 48 Stunden

FMS Vermarktung48 verfolgt das Ziel, die Immobilie innerhalb von 48 Stunden für den Vermarktungsstart vorzubereiten.

Die 48 Stunden beziehen sich ausdrücklich auf die Vorbereitung und den Start der Vermarktung und nicht auf den Verkauf der Immobilie innerhalb dieses Zeitraums.

Voraussetzung ist, dass der FMS GmbH die für den Vermarktungsstart erforderlichen Basisinformationen und Unterlagen zur Verfügung stehen.

Unterlagen, die durch Behörden, Hausverwaltungen oder sonstige externe Stellen bereitgestellt werden müssen, können parallel angefordert werden. Auf deren Bearbeitungszeiten hat die FMS GmbH keinen Einfluss.

FMS Vermarktung48
In 48 Stunden vermarktungsbereit.
Bewertet. Vorbereitet. Vermarktet.

Ein Service der FMS GmbH | finanzmarkt saar